Steuerplanung 2020

Die Steuer- und Versicherungsbelastungen der letzten Jahre haben die Liquidität und die Nachhaltigkeit vieler Unternehmen erschüttert. Die Änderungen im Steuer- und Versicherungssystem, die für die Jahre 2019 und 2020 gesetzlich erlassen worden sind, stellen gleichzeitig eine Herausforderung für Entwicklung dar und eine Gelegenheit für Rekonstruktion und Redesign des Steuersystems.

Die wesentlichen Punkte der Änderungen sind:

1. Schrittweise Senkung der Steuern der Unternehmen für JURISTISCHE PERSONEN (Gesellschaften).

Im Jahr 2019 wird die Steuer 24% sein (im Jahr 2018 waren es 29%). Ab 1. Januar 2020 werden sich die 24% weiter senken und voraussichtlich 20% erreichen.

 

2. Senkung der Besteuerung der Dividende von 10% auf 5%.

Die Besteuerung der Dividende wurde ab 1. Januar 2019 auf 10% gesenkt von 15% aus dem Jahr 2018.

Die weitere Senkung auf 5% ab 01.01.2020 ist eine starke Motivation für potenzielle Investoren.

D.h. wenn eine Aktiengesellschaft einem Gesellschafter eine Dividende in Höhe von 10.000 Euro gibt, müssen anstatt 1.500 Euro nur noch 500 Euro Steuern bezahlt werden.

 

3. Senkung der Steuern für Gehaltsempfänger, Rentner und Gewerbetreibende von 22% auf 9% ab dem 01.01.2020 für Einkommen bis 10.000 Euro.

Die Klasse der 9% wird den Gewerbetreibenden sehr helfen, da sie bis zu 1.300 Euro Steuern durch die Senkung einsparen werden und weitere 1.300 Euro von der Steuervorauszahlung. Wie bekannt ist, zahlt man 100% im Voraus für das Folgejahr, wenn man die Steuern zahlt.

 

4. Senkung der Versicherungsbeiträge von Gewerbetreibenden.

In Folge des Beschlusses des Nationalen Rates über die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, das die vorherige Versicherungsweise der Gewerbetreibende regelte, und zwar prozentual auf den Gewinnen des Betriebes, wird im Januar 2020 über eine neue Gesetzesvorlage gewählt. Voraussichtlich wird bei den neuen Beiträgen die Auswahl der Klasse freiwillig sein.

Im Detail:

    Bis 5 Jahre: 126 Euro
    1. Klasse: 210 Euro
    2. Klasse: 252 Euro
    3. Klasse: 302 Euro
    4. Klasse: 363 Euro
    5. Klasse: 435 Euro
    6. Klasse: 566 Euro

Zusätzlich, werden die oben genannten Beiträge, die von jemandem im Rahmen einer parallelen Versicherung gezahlt werden, auf die Rentenbeiträge zugerechnet, was zu einer erhöhten Rente führen wird.

 

5. Senkung der Einphasensteuer des Grundbesitzes um 30% im Zeitraum 2020 – 2021.

Gemäß der Planung wurde im Jahr 2019 eine Senkung um 22% umgesetzt. Für das Jahr 2020 ist eine weitere Senkung um 8% bis 10% für alle vorgesehen, unabhängig von der Größe des Eigentums, ob klein, mittel oder groß.  

 

6. Erhöhung der steuerfreien Beträge um 1.000 Euro für jedes Kind, ab 1. Januar 2020.

Für das Jahr 2019 war der steuerfreie Betrag für ledige 8.636 Euro, für verheiratete mit einem Kind 8.863 Euro, für verheiratete mit zwei Kindern 9.090 Euro und für verheiratete mit drei oder mehreren Kindern 9.545 Euro. Das bedeutet, dass verheiratete mit einem Kind zukünftig einen steuerfreien Betrag von 9.000 Euro haben werden, verheiratete mit zwei Kindern 10.000 Euro und verheiratete mit drei oder mehreren Kindern 11.000 Euro.

Abgesehen von den positiven Änderungen der neuen Gesetzesvorgabe, sind auch die Verpflichtungen, die die Unternehmen haben werden von besonderer Bedeutung.

 

Die neuen Verpflichtungen sind:

1. Es wird elektronische Buchführung für alle juristische Personen festgelegt

Es ist Pflicht der Unternehmen des Artikels 1 des Gesetzes 4308/2014 (juristische Personen die die Form einer Aktiengesellschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kommanditgesellschaft, einer privaten Kapitalgesellschaft, ect. haben), elektronisch an die Unabhängige Behörde für Einnahmen des Staates die ausgestellten Finanzdateien und Daten, die Daten der Buchhaltung, die steuerlichen elektronischen Mechanismen, die steuerlichen Speicher und der Archive, die die steuerlichen elektronischen Mechanismen erstellen weiterzuleiten.

 

2. Der erforderliche Betrag von Ausgaben mit elektronischen Zahlungsmitteln wird erhöht

Der erforderliche Betrag von Ausgaben mit elektronischen Zahlungsmitteln für jedes Steuerjahr wird auf 30% des wesentlichen Einkommens festgelegt, das von entlohnter Beschäftigung, Renten und Unternehmertätigkeit herkommt und Betrag der Ausgaben bis zu zwanzig tausend (20.000) Euro.

Als Ausgaben mit elektronischen Zahlungsmitteln für die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens, gelten die Ausgaben für den Erwerb von Sachen und Dienstleistungen im Inland oder in Ländern der Europäischen Union (E.U.) oder des EWR, die mit elektronischen Zahlungsmitteln gemacht werden.

 

3. Vermehrte Möglichkeiten zur Bestätigung seitens des Finanzamts

Mit dem Beschluss des Ministers für digitale Regierung, Kyriako Pierrakaki, wird das Zentrum für Interfunktionalität der öffentlichen Dienste herausgestuft, mit der Verantwortung und unter der Verwaltung des Generalsekretariates für Informatiksysteme der öffentlichen Verwaltung.

Das Zentrum für Interfunktionalität ist die elektronische Hauptplattform für den Austausch von Daten aller Träger der öffentlichen Verwaltung, durch die jede öffentliche Dienststelle Daten über einen Bürger von jeder anderen öffentlichen Dienststelle erhalten kann, sodass der Bürger diese nicht selbst einreichen muss.

 

4. Erhöhte Steuerrevision und Versicherungsüberprüfung an Unternehmen

Mittlerweile werden vermehrte Steuerrevisionen und Überprüfungen der Verpflichtungen an Versicherungen von den staatlichen Prüfmechanismen durchgeführt, mit dem Ziel die Rechtswidrichkeit zu verringern. 

 

Aufgrund all dieser wichtigen Änderungen in der Versteuerung von juristischen und natürlichen Personen, sowie des neuen Versicherungswegs der Gewerbetreibende ergibt sich der Bedarf unsere Steuerplanung zu überprüfen und die Struktur des Unternehmens unmittelbar ab 2020 erneut zu gestalten.

 

Das Team von Link, bewertet den status quo des Unternehmens und bereitet die Steuerplanung für 2020 auf, die die Stärken die weiterhin bestehen bleiben beinhaltet, sowie die Schwächen die verändert werden, aber auch die strukturellen Eingriffe, die notwendig sind, um die Gewinne und die Nachhaltigkeit des Unternehmens zu erzielen.